Blue Card EU

Wir helfen hochqualifizierten Fachkräften, die Blue Card EU zu erhalten — den beschleunigten Weg zur Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

  • Prüfung der Blue-Card-Voraussetzungen
  • Anerkennung des Hochschulabschlusses
  • Vorbereitung von Arbeitsvertrag und Unterlagen
  • Beschleunigter Weg zur Niederlassungserlaubnis

Was unsere Leistung umfasst

Beratung

Wir prüfen die Übereinstimmung mit Qualifikation und Gehalt.

Unterlagenvorbereitung

Wir bereiten Diplom, Vertrag und Qualifikationsnachweise vor.

Antragstellung

Wir begleiten die Antragstellung bei der Ausländerbehörde.

Begleitung

Wir helfen bei Familiennachzug und dem weiteren Status.

Schritt-für-Schritt-Ablauf

1

Prüfung des Hochschulabschlusses

Der Abschluss muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein; bei Bedarf führen wir das Anerkennungsverfahren durch.

2

Arbeitsvertrag mit entsprechendem Gehalt

Wir prüfen, ob das Stellenangebot der aktuellen jährlichen Gehaltsschwelle für die Blue Card EU entspricht (allgemeine und abgesenkte Schwelle für Mangelberufe, einschließlich IT).

3

Antragstellung bei der Ausländerbehörde

Wir bereiten das vollständige Unterlagenpaket vor: Diplom, Arbeitsvertrag, Wohnnachweis, Krankenversicherung.

4

Erhalt der Blue Card EU

Die Gültigkeitsdauer ist an den Arbeitsvertrag gebunden, maximal 4 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit.

5

Beschleunigter Übergang zur Niederlassungserlaubnis

Bei entsprechenden Deutschkenntnissen ist die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21–33 Monaten Beschäftigung möglich.

Häufige Fragen

Personen mit einem anerkannten Hochschulabschluss und einem Arbeitsvertrag mit einem Gehalt über der festgelegten jährlichen Schwelle.
Die Blue Card bietet einen vereinfachten Zugang zur Niederlassungserlaubnis, bessere Bedingungen für den Familiennachzug und Mobilität innerhalb der EU.
Ja, für Mangelberufe, einschließlich IT, gilt eine abgesenkte Gehaltsschwelle — wir prüfen die aktuellen Zahlen für Ihren Fall.
Ja, die Blue Card sieht vereinfachte Bedingungen für den Familiennachzug vor, oft ohne Sprachnachweis für den Ehepartner.

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