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Arbeitsaufenthalt

Wie wechselt man von §24 zum Arbeitsaufenthalt?

19. Juli 2026

Viele Ukrainer, die vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG erhalten haben, finden mit der Zeit eine stabile Beschäftigung in Deutschland und möchten zu einem Arbeitsaufenthaltstitel wechseln — das bietet mehr Stabilität und langfristige Perspektiven.

Warum ein Wechsel sinnvoll sein kann

Der Arbeitsaufenthaltstitel ist nicht an die politische Entscheidung zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes gebunden und eröffnet einen direkten Weg zur zukünftigen Niederlassungserlaubnis.

Wesentliche Voraussetzungen für den Wechsel

  • Gültiger Arbeitsvertrag mit qualifikationsadäquater Tätigkeit
  • Anerkennung des Diploms, falls der Beruf reglementiert ist
  • Gehalt entsprechend den Anforderungen des gewählten Titels
  • Keine Ablehnungsgründe (z. B. Vorstrafen)

Vorgehensweise

Der Antrag auf Änderung des Aufenthaltszwecks wird noch vor Ablauf des §24-Status bei der Ausländerbehörde gestellt. Wir helfen bei der Prüfung des Arbeitsvertrags, der Vorbereitung der Unterlagen und begleiten Sie beim Behördentermin.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung oder offizielle Auslegung der Gesetzgebung dar. Jeder Fall ist individuell — die endgültige Entscheidung treffen die zuständigen deutschen Behörden. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unser Team.

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