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§24 AufenthG

Was ist §24 AufenthG und wer hat Anspruch darauf?

19. Juli 2026

§24 AufenthG ist der Paragraph des deutschen Aufenthaltsgesetzes, der den vorübergehenden Schutz für Personen regelt, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind. Dieser Mechanismus basiert auf der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz 2001/55/EG, die die EU im März 2022 aktiviert hat.

Wer hat Anspruch auf vorübergehenden Schutz

Anspruchsberechtigt sind ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine lebten, ihre Familienangehörigen sowie Staatenlose oder Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine Schutz genossen und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Welche Rechte §24 gewährt

  • Recht auf legalen Aufenthalt in Deutschland ohne zusätzliches Visum
  • Recht auf Erwerbstätigkeit ohne gesonderte Erlaubnis
  • Zugang zu Sozialleistungen und Krankenversicherung
  • Recht auf Nachzug der engsten Familienangehörigen

Beantragung und Verlängerung des Status

Zur Beantragung ist eine Meldeanschrift (Anmeldung) sowie ein Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde erforderlich. Der Titel wird befristet erteilt und muss verlängert werden — wir empfehlen, den Verlängerungsantrag 4–8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Titels zu stellen.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung oder offizielle Auslegung der Gesetzgebung dar. Jeder Fall ist individuell — die endgültige Entscheidung treffen die zuständigen deutschen Behörden. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unser Team.

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