§24 AufenthG (Vorübergehender Schutz)

Wir helfen beim Erhalt, der Verlängerung und dem Wechsel vom vorübergehenden Schutz nach §24 zu einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland.

  • Beratung und Analyse Ihrer Situation
  • Vorbereitung und Prüfung der Unterlagen
  • Antragstellung bei der Ausländerbehörde
  • Begleitung in allen Phasen

Was unsere Leistung umfasst

Beratung

Wir analysieren Ihre Situation und Perspektiven.

Unterlagenvorbereitung

Wir helfen, alle Dokumente korrekt zusammenzustellen.

Antragstellung

Wir reichen die Unterlagen ein und kommunizieren mit der Behörde.

Begleitung

Wir begleiten Sie bis zur positiven Entscheidung.

Schritt-für-Schritt-Ablauf

1

Anmeldung und Fiktionsbescheinigung

Erstanmeldung bei der zuständigen Gemeinde und Bestätigung des Status des vorübergehenden Schutzes gemäß §24 AufenthG.

2

Prüfung der Gültigkeitsdauer

Wir prüfen das Ablaufdatum Ihres §24-Titels und die Fristen für den Verlängerungsantrag — in der Regel 4–8 Wochen vor Ablauf.

3

Antrag auf Verlängerung oder Statuswechsel

Wir bereiten die Unterlagen für die Ausländerbehörde vor: Reisepass, Einkommens-/Arbeitsnachweis, Mietvertrag, bei Bedarf Sprachzertifikat.

4

Begleitung beim Behördentermin

Wir erklären mögliche Fragen und bereiten Antworten zu Aufenthaltszweck, Wohnsituation und Einkommensquelle vor.

5

Wechsel zu einem anderen Aufenthaltstitel

Bei Vorliegen der Voraussetzungen (Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung) helfen wir beim Wechsel zu einem Arbeitsaufenthalt, der Blue Card EU oder einem anderen Titel noch vor Ablauf des §24-Status.

Häufige Fragen

Dies ist der Paragraph des Aufenthaltsgesetzes, der den vorübergehenden Schutz für Personen regelt, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG.
Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen sowie Personen, die vor dem 24.02.2022 Schutzstatus in der Ukraine hatten und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Ja, bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags oder einer entsprechenden Qualifikation kann noch vor Ablauf des §24-Status ein Antrag auf Wechsel zum Arbeitsaufenthalt oder zur Blue Card EU gestellt werden.
Reisepass, Meldebestätigung, Einkommensnachweis oder Arbeitsvertrag sowie ein aktuelles Foto. Die vollständige Liste hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

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Hinterlassen Sie eine Anfrage und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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